IV. ABSCHNITT Behörden und Verfahren
§ 25. In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt einen Monat nach seiner Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz, mit dem Bestimmungen über Ölfeuerungsanlagen erlassen werden (Wiener Ölfeuerungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 19/1974, in der Fassung der Novelle, LGBl. für Wien Nr. 82/2001, außer Kraft.
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