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WBTV 2020 § 5., LGBl. Nr. 4/2020, gültig ab 01.02.2020

§ 5.

(1) Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2015WBTV 2015), LGBl. für Wien Nr. 35/2015, außer Kraft.

(2) Für alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren gilt die bisherige Rechtslage.

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