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WBPG 2013 § 4. Produktinformationsstelle für das Bauwesen, LGBl. Nr. 23/2014, gültig ab 30.07.2014

II. Abschnitt Technische Bewertungsstelle und Produktinformationsstelle

§ 4. Produktinformationsstelle für das Bauwesen

Produktinformationsstelle für das Bauwesen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist das Österreichische Institut für Bautechnik.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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