Suchen Hilfe
Wiener Verwaltungsabgabengesetz 1985 § 5., LGBl. Nr. 49/1984, gültig ab 01.01.2014

§ 5.

(1) Dieses Gesetz tritt mit in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden, sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft. Dies gilt sinngemäß für Novellierungen dieses Gesetzes.

(3) Bis zum Inkrafttreten einer neuen Verordnung bleibt die Verordnung der Wiener Landesregierung vom über Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Überwachungsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 11/1982, in Kraft.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
ZAAAA-77395

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden