Spielplatzverordnung § 8. Aufstellung und Wartung der Spielgeräte, LGBl. Nr. 46/1991, gültig ab 04.07.2009

§ 8. Aufstellung und Wartung der Spielgeräte

Spielgeräte sind unter Bedachtnahme auf die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen nach den Erfahrungen und Regeln der technischen Wissenschaften herzustellen, aufzustellen und zu warten. Diesen Erfordernissen ist entsprochen, wenn die einschlägigen ÖNORMEN im Sinne des Normengesetzes eingehalten werden.

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