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Spielplatzverordnung § 13. Geltungsbereich, LGBl. Nr. 46/1991, gültig ab 04.07.2009

§ 13. Geltungsbereich

Diese Verordnung ist, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nur auf Kleinkinderspielplätze, Kinder- und Jugendspielplätze und Kinder- und Jugendspielräume beziehungsweise Gemeinschaftsspielplätze, die in Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 119 Abs. 6 der Bauordnung für Wien errichtet werden oder errichtet worden sind, anzuwenden.

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