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Spielplatzverordnung § 10. Abstände der Spielgeräte, LGBl. Nr. 46/1991, gültig ab 04.07.2009

§ 10. Abstände der Spielgeräte

Werden auf Kleinkinderspielplätzen oder Kinder- und Jugendspielplätzen mehrere Spielgeräte aufgestellt, sind die Abstände dieser Spielgeräte voneinander so zu bemessen, dass mit oder an den Spielgeräten spielende Kinder und Jugendliche einander nicht gefährden können und während des Spielens nicht unbeabsichtigt in den Gefährdungsbereich eines anderen Spielgerätes geraten können; darüber hinaus muss genügend Freiraum zur Verfügung stehen, um Erwachsenen den an den Spielgeräten spielenden Kindern Hilfestellung zu ermöglichen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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