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Pauschalierungsverordnung

Verordnung der Wiener Landesregierung über die Höhe des zu leistenden Pauschalbetrages bei Begründung von Eigentum an geförderten Mietwohnungen, bei Veräußerung gefördert errichteter oder sanierter Gebäude (Wohnhausanlagen, Heimen) und bei Veräußerung von Geschäftsanteilen einer Projektgesellschaft als Rechtsträger einer gefördert errichteten Mietwohnhausanlage bzw. eines Heimes (Pauschalierungsverordnung), LGBl. Nr. 29/1995, i.d. aktuellen Fassung

Nichtamtliche Änderungshistorie

LGBl. Nr. 29/1995§ 1, § 1a, § 2, § 3, § 4

Fundstelle(n):
LAAAA-77391