Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässern in den Misch- oder Schmutzwasserkanal § 4., LGBl. Nr. 75/1990, gültig ab 01.03.2003
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
WAAAA-77383