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Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässern in den Misch- oder Schmutzwasserkanal § 1., LGBl. Nr. 75/1990, gültig ab 01.03.2003

§ 1.

Kaltreiniger sind flüssige Reinigungsmittel, die in der Lage sind, Öl, Fett und Konservierungsmittel von metallisch blanken oder lackierten Oberflächen abzulösen oder zu entfernen und in eine wäßrige Phase zu übertragen.

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