Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässern in den Misch- oder Schmutzwasserkanal § 1., LGBl. Nr. 75/1990, gültig ab 01.03.2003

§ 1.

Kaltreiniger sind flüssige Reinigungsmittel, die in der Lage sind, Öl, Fett und Konservierungsmittel von metallisch blanken oder lackierten Oberflächen abzulösen oder zu entfernen und in eine wäßrige Phase zu übertragen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
WAAAA-77383