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Wiener Bauprodukte-Registrierungsstelle- und OIB-Tarif § 2. Europäische Technische Bewertung, Bautechnische Zulassung, LGBl. Nr. 50/2019, gültig ab 01.11.2019

§ 2. Europäische Technische Bewertung, Bautechnische Zulassung

 Die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) als Technische Bewertungsstelle für Bauprodukte (§ 3 WBPG 2013) sowie als Zulassungsstelle (§ 15 WBPG 2013) von den Antragstellerinnen und Antragstellern einzuhebenden Beiträge zu den Verfahrenskosten werden entsprechend dem Gebührenverzeichnis der Geschäftsordnung des OIB in Form einer fixen Grundgebühr (Tabelle 1) und einer nach dem tatsächlichen Zeitaufwand bemessenen Sachbearbeitungsgebühr mit einem pauschalen Stundensatz (Tabelle 2) festgesetzt wie folgt:


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Tabelle 1
 
Grundgebühr
Grundgebühr
in Euro
1.1 Erteilung einer Europäischen Technischen Bewertung
730,--
1.2 Änderung einer Europäischen Technischen Bewertung
435,--
1.3 Erteilung einer Bautechnischen Zulassung
730,--
1.4 Verlängerung einer Bautechnischen Zulassung
435,--


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Tabelle 2
 
Sachbearbeitungsgebühr
in Euro pro angefangener Stunde Bearbeitungszeit durch einen Referenten des OIB
Stundensatz
145,--

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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