Bauplanverordnung § 5., LGBl. Nr. 1/1993, gültig ab 01.03.1993

§ 5.

Diese Verordnung tritt mit in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung über den Maßstab, die Ausfertigung und die Beschaffenheit der Baupläne, LGBl. für Wien Nr. 44/1930, außer Kraft.

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