§ 19. Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Strafbestimmungen rückwirkend am in Kraft.
(2) Die Strafbestimmungen treten nach Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Gesetzes in Kraft.
(3) Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, LGBl. für Wien Nr. 48/1998, gemäß § 4 Abs. 1 anhängige oder rechtskräftig abgeschlossene Verfahren ist § 9 Abs. 3 des Gesetzes, LGBl. für Wien Nr. 27/1974 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 54/1996, anzuwenden.
(4) Das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 19/2024 tritt mit Ausnahme der Strafbestimmungen des § 13 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 bis 6b rückwirkend am in Kraft.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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