Befreiung von Anliegerbeiträgen § 3., LGBl. Nr. 41/1969, gültig ab 30.12.1969
§ 3.
Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
BAAAA-77377