VOPST § 12. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union, gültig ab 09.07.2010

§ 12. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung, ABl. Nr. L 114 vom S. 38, umgesetzt.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAA-77369