VOPST § 10. Natürliche optische Strahlung, gültig ab 09.07.2010

§ 10. Natürliche optische Strahlung

Der Schutz von Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch natürliche optische Strahlung ist gemäß § 4, 5, 12 bis 15, 33 Abs. 5, 66, 69 und 70 ASchG zu berücksichtigen.

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