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VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften § 10., BGBl. II Nr. 21/2019, gültig ab 26.01.2019

5. Abschnitt Inkrafttreten und Anwendungszeitraum

§ 10.

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Entlastung von Erträgen aus der internationalen Schachtelbeteiligung, BGBl. II Nr. 295/2004, tritt mit Ablauf des außer Kraft und ist letztmalig anzuwenden auf Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen, die vor dem realisiert wurden.

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