§ 4. In- und Außerkrafttreten sowie Übergangsbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.
(2) Die § 1 bis 5 und 7 bis 10 der Veröffentlichungs- und Meldeverordnung – VMV, BGBl. II Nr. 109/2005, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 113/2008, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft. Im Übrigen tritt die VMV mit Ablauf des außer Kraft.
(3) Bis zum Außerkrafttreten mit Ablauf des gilt, dass § 6 Z 1 VMV mit einem Verweis auf Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) an Stelle des Verweises auf die § 1, 2 und 4 VMV anzuwenden ist.
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