VKrG § 3. Unwirksame Vereinbarungen, BGBl. I Nr. 28/2010, gültig ab 11.06.2010
1. Abschnitt Regelungsgegenstand, Begriffsbestimmungen, zwingendes Recht
§ 3. Unwirksame Vereinbarungen
Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
KAAAA-77361