§ 11. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate, ABl. Nr. L vom , umgesetzt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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DAAAA-77359