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Vergütungsverordnung 2015 § 7. Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter, BGBl. II Nr. 81/2015, gültig ab 23.04.2015

§ 7. Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter

Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 14 400 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 4 800 Euro.

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