§ 4.
(1) Der effektive Jahreszinssatz ist jener ganzjährige, dekursive Hundertsatz, der rechnerische Gleichheit zwischen dem ausbezahlten Kreditbetrag und der Gesamtbelastung des Verbrauchers herstellt. Er drückt die Kreditkosten gemäß § 7 Z 2 im Verhältnis zum ausbezahlten Kreditbetrag aus, ist aus folgender finanzmathematischer Formel zu errechnen und unter Anwendung kaufmännischer Rundungsregeln auf eine Dezimalstelle anzugeben:
n m
Z tief x R tief y
Sigma ----------------- = Sigma -----------------
(1+i) hoch tx (1+i) hoch ty
x = 1 y = 1
(2) Hiebei ist:
Z tief x der Teil des Kreditbetrages mit Nummer 1 bis n, der dem
Verbraucher ausbezahlt wird,
t tief x der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte
Zeitabstand zwischen dem Zeitpunkt der Auszahlung des
ersten Teiles des Kreditbetrages und dem Zeitpunkt der
späteren Auszahlungen Z tief 2 bis Z tief n, wobei T
tief 1 1 = 0 gilt,
i der effektive Jahreszinssatz,
R tief y der jeweils rückzuzahlende Teilbetrag der Gesamtbelastung
mit Nummer 1 bis m und
t tief y der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte
Zeitabstand zwischen dem Zeitpunkt, in dem der
Kreditbetrag Z tief 1 dem Verbraucher ausbezahlt wird,
und dem jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt der
Teilbeträge R tief 1 bis R tief n. Jahre und
Jahresbruchteile sind für t tief x und t tief y 360/360
und analog zur Verzinsung von Spareinlagen zu rechnen.
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