zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
VbF § 56. Ortsveränderliche Behälter, BGBl. Nr. 450/1994, gültig ab 01.01.1995

II. ABSCHNITT Anforderungen an Betriebseinrichtungen

§ 56. Ortsveränderliche Behälter

Ortsveränderliche Behälter müssen mit verläßlichen und dichten Verschlüssen ausgestattet sein, die ein unbeabsichtigtes Austreten des Inhalts verhindern.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
SAAAA-77341