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Inländische Zweitwohnsitze § 3., BGBl. II Nr. 528/2003, gültig ab 01.01.2004

§ 3.

Eine Benutzung des inländischen Wohnsitzes des unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-)Partners, von dem der Abgabepflichtige nicht dauernd getrennt lebt, begründet einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz für den Abgabepflichtigen.

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