Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988 , BGBl. Nr. 734/1996, gültig ab 20.12.1996

Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern.

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