Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen § 6., BGBl. II Nr. 55/2001, gültig ab 01.01.2001

§ 6.

Wird eine gemeinsame Versteuerung nicht durchgeführt, sind die Bezüge gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 zu veranlagen.

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