Ermittlung des Einkommens von Sportlern § 4., BGBl. II Nr. 418/2000, gültig ab 30.12.2000

§ 4.

Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
AAAAA-77321