Ermittlung des Einkommens von Sportlern § 2., BGBl. II Nr. 418/2000, gültig ab 30.12.2000
§ 2.
Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.
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