Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 § 7., BGBl. II Nr. 45/2005, gültig von 24.02.2005 bis 31.12.2020
§ 7.
Werden beantragte Prämienerstattungen durch das Finanzamt Wien 1/23 gekürzt, hat eine Rückmeldung des Finanzamtes an den Rechtsträger zu erfolgen.
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