Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988 § 5., BGBl. II Nr. 579/2020, gültig ab 01.01.2021

§ 5.

Der Rechtsträger hat im Zuge der Antragstellung auf Prämienerstattung im Wege von FinanzOnline folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung dem Finanzamt für Großbetriebe zu übermitteln:

- Bezeichnung des Rechtsträgers

- Vertragsnummer

- Name des Abgabepflichtigen

- Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (Wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)

- Adresse des Abgabepflichtigen

- Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung

- Höhe der Prämie

- Datum der Unterschrift der Abgabenerklärung.

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