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Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 § 5., BGBl. II Nr. 530/2003, gültig von 19.11.2003 bis 23.02.2005

§ 5.

Der Rechtsträger hat im Zuge der Antragstellung auf Prämienerstattung im Wege von FinanzOnline folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland zu übermitteln:

- Bezeichnung des Rechtsträgers

- Vertragsnummer

- Name des Abgabepflichtigen

- Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (Wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)

- Adresse des Abgabepflichtigen

- Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung

- Höhe der Prämie

- Datum der Unterschrift der Abgabenerklärung.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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