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Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 § 5., BGBl. II Nr. 279/2020, gültig ab 01.01.2021

§ 5.

Der Rechtsträger hat im Zuge der Antragstellung auf Prämienerstattung im Wege von FinanzOnline folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung dem Finanzamt Für Großbetriebe zu übermitteln:

– Bezeichnung des Rechtsträgers

– Vertragsnummer

– Name des Abgabepflichtigen

– Sozialversicherungsnummer des Abgabepflichtigen (Wurde für den Abgabepflichtigen eine Versicherungsnummer nicht vergeben, ist das Geburtsdatum anzuführen)

– Adresse des Abgabepflichtigen

– Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung

– Höhe der Prämie

– Datum der Unterschrift der Abgabenerklärung.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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