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Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern § 2., BGBl. Nr. 594/1988, gültig von 16.11.1988 bis 30.11.2001

§ 2.

Diese Verordnung ist für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden.

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LAAAA-77313