Pauschbesteuerung von vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmern § 2., BGBl. Nr. 594/1988, gültig von 16.11.1988 bis 30.11.2001
§ 2.
Diese Verordnung ist für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
LAAAA-77313