Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuer bei nichtbuchführenden Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlern § 6., BGBl. II Nr. 228/1999, gültig von 15.07.1999 bis 30.11.2001

§ 6.

Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.

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