§ 1.
Bei einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 3 Z 4 des Umsatzsteuergesetzes 1994 oder einer schriftstellerischen Tätigkeit können im Rahmen
1. der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben,
2. der Entrichtung der Umsatzsteuer bestimmte abziehbare Vorsteuerbeträge
jeweils mit Durchschnittssätzen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 ermöglichen.
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