Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern § 4., BGBl. II Nr. 95/2000, gültig von 29.03.2000 bis 30.11.2001
§ 4.
Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.
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