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Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern, BGBl. II Nr. 95/2000, i.d. aktuellen Fassung

Nichtamtliche Änderungshistorie

BGBl. II Nr. 95/2000§ 1, § 2, § 4
BGBl. II Nr. 416/2001§ 2, § 4
BGBl. II Nr. 635/2003§ 3, § 4

Fundstelle(n):
HAAAA-77310

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