Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden § 3., BGBl. Nr. 55/1990, gültig von 01.02.1990 bis 27.04.2018

§ 3.

Die Verordnung ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1989 anzuwenden.

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