Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Drogisten § 4., BGBl. II Nr. 229/1999, gültig ab 15.07.1999
§ 4.
Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.
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