KMU-Übertragungs-Förderungsverordnung § 3. Zeitpunkt der Übertragung, BGBl. II Nr. 483/2002, gültig ab 18.12.2002
§ 3. Zeitpunkt der Übertragung
Der neue Betriebsinhaber tritt erstmals nach außen werbend in Erscheinung, wenn die Betriebsführungsgewalt auf ihn übergegangen ist.
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