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Neugründungs-Förderungsverordnung § 3. Zeitpunkt der Neugründung, BGBl. II Nr. 278/1999, gültig ab 14.08.1999

§ 3. Zeitpunkt der Neugründung

Der Betriebsinhaber tritt erstmals nach außen werbend in Erscheinung (Zeitpunkt der Neugründung), wenn die für den Betrieb typischen Leistungen am Markt angeboten werden.

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