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MuKiPassV § 8. Überschreitung der Untersuchungstermine, BGBl. II Nr. 420/2013, gültig ab 01.11.2013

3. Abschnitt Untersuchungsprogramm für Kinder

§ 8. Überschreitung der Untersuchungstermine

Eine Überschreitung der im § 7 Abs. 2 bis 6 festgelegten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem vom Anspruchsberechtigten nicht zu vertretenden Grund erfolgt (§ 7 Abs. 4 KBGG).

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