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MuKiPassV § 15. In-Kraft-Treten, BGBl. II Nr. 470/2001, gültig von 01.01.2002 bis 17.12.2009

5. Abschnitt Übergangs- und In-Kraft-Tretens-Bestimmungen

§ 15. In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit in Kraft.

(2) Die Mutter-Kind-Pass-Verordnung - MuKiPassV, BGBl. II Nr. 24/1997, tritt mit Ablauf des außer Kraft. Sie ist jedoch für Kinder, die vor dem geboren sind, mit der Maßgabe weiterhin anzuwenden, dass die Fristverlängerung für die Untersuchung gemäß § 7 Abs. 3, die Verschiebung der Untersuchungen gemäß § 7 Abs. 5 und § 11 Abs. 1 sowie die zusätzliche Kindesuntersuchung gemäß § 9 Abs. 5 bereits in Anspruch genommen werden können.

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