zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
VO Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 § 4., BGBl. II Nr. 417/2001, gültig ab 01.12.2001

§ 4.

Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, für die Mitteilungen gemäß § 3 Abs. 3 ausgestellt wurden, haben in der ihrer Einkommensteuer- oder Einkünftefeststellungserklärung beigeschlossenen Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Überschussrechnung jene (Betriebs-)Einnahmen, für die Mitteilungen gemäß § 3 Abs. 3 ausgestellt wurden, gesondert auszuweisen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
IAAAA-77301