Liebhabereiverordnung § 6. Umsatzsteuer, BGBl. Nr. 33/1993, gültig ab 16.01.1993
Abschnitt II Umsatzsteuer
§ 6. Umsatzsteuer
Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAA-77295