Liebhabereiverordnung § 6. Umsatzsteuer, BGBl. Nr. 33/1993, gültig ab 16.01.1993

Abschnitt II Umsatzsteuer

§ 6. Umsatzsteuer

Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn kann nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen.

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