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KJBG-VO § 10. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union, BGBl. II Nr. 185/2015, gültig ab 01.07.2015

§ 10. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz, ABl. Nr. L 216/12 vom , S. 12, in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2014/27/EU zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 65 vom , S. 1, umgesetzt.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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NAAAA-77292

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