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VO USt-Entlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland § 4., BGBl. Nr. 787/1992, gültig ab 12.12.1992

§ 4.

Die Umsätze sind auf Grund dieser Verordnung nicht aus der Umsatzsteuerpflicht auszuscheiden, wenn der Steuervorteil nicht den Zwecken der Hilfsaktion zugute kommt.

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