FoPV Anhang II
Anhang II
Verzeichnis der Aufwendungen (Ausgaben) für Forschung und experimentelle Entwicklung
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Forschungsaufwendungen (Art; vor allfälliger Kürzung um
steuerfreie Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln) | Betrag in Euro |
1. Löhne und Gehälter für in Forschung und
experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung,
Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige
Personalaufwendungen (z. B. freiwillige
Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und
experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb
eines Dienstverhältnisses tätig werden. Für
Beschäftigte, die nicht ausschließlich in Forschung und
experimenteller Entwicklung tätig sind, sind nur die der
Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle
Entwicklung entsprechenden Anteile an diesen
Aufwendungen (Ausgaben) einzubeziehen. | |
2. Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare
Investitionen (einschließlich der Anschaffung von
Grundstücken), soweit sie nachhaltig Forschung und
experimenteller Entwicklung dienen (Anhang I, Teil A,
Z 1). | |
3. Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der
Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang I,
Teil A, Z 1) zuzuordnen sind. | |
4. Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und
experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1)
zuzuordnen sind. | |
5. Fiktiver Unternehmerlohn | |
Forschungsaufwendungen gesamt (Summe aus 1 bis 5) | |
Abzüglich steuerfreier Zuwendungen aus öffentlichen
Mitteln (§ 3 Abs. 4 EStG 1988), die die
Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie mindern,
und/oder Aufwendungen/Ausgaben, die von einer Mitteilung
gemäß § 108c Abs. 2 Z 2 vorletzter Teilstrich EStG 1988
erfasst sind | |
Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c
EStG 1988 | |
Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988“ | |
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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