10. Abschnitt Anzeige von Ausspielungen, Glücksspielabgaben, Wettgebührenabrechnung
§ 31.
Dieser Abschnitt regelt die automationsunterstützte Übertragung von Daten betreffend die
1. Anzeige von Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform nach § 4 Abs. 6 GSpG.
2. Anzeige von Glücksspielabgaben nach § 59 Abs. 3 GSpG.
3. Gebührenanzeige nach § 33 TP 17 Abs. 3 GebG.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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