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FOnV 2006 § 31. Anzeige von Ausspielungen, Glücksspielabgaben, Wettgebührenabrechnung , BGBl. II Nr. 82/2011, gültig ab 01.01.2011

10. Abschnitt

§ 31. Anzeige von Ausspielungen, Glücksspielabgaben, Wettgebührenabrechnung

Dieser Abschnitt regelt die automationsunterstützte Übertragung von Daten betreffend die

1. Anzeige von Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform nach § 4 Abs. 6 GSpG.

2. Anzeige von Glücksspielabgaben nach § 59 Abs. 3 GSpG.

3. Gebührenanzeige nach § 33 TP 17 Abs. 3 GebG.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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