E-Rechnung-UStV § 2., BGBl. II Nr. 175/2010, gültig von 17.06.2010 bis 31.12.2010
§ 2.
Die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung erfüllt auch
1. eine über FinanzOnline an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung;
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